Miet - und Hausordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Borken

1.) Die Räumlichkeiten und Anlagen des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) können angemietet werden.

2.) Ansprechpartner für die Vermietung ist Franz Jansen 0177/4069522

3.) Mietberechtigt sind:

- Alle Vereinsmitglieder

- Vereine und Gruppen aus Borken und den Nordgemeinden zur Nutzung für Veranstaltungen, die zur Förderung des dörflichen Zusammenlebens beitragen.

- In anderen Fällen entscheidet der Vorstand.

4.) Folgende Nutzungen des DGH sind erlaubt:

- Veranstaltungen des Heimatvereins Borken e.V.

- Familienfeiern und Jubiläen des Mitglieds des Heimatvereins Borken e.V. und dessen Ehepartners bzw. dessen in einem eheähnlichen Verhältnis lebenden Partners einschließlich der Kinder bis zur Erreichung der Volljährigkeit, unter der Voraussetzung, dass der Familienbeitrag geleistet wird.

- Veranstaltungen von Gruppen und Vereinen aus Borken und den anderen Nordgemeinden, die zur Förderung von Kultur und des dörflichen Zusammenlebens beitragen.

- Auswärtige Besuchergruppen.

- In anderen Fällen entscheidet der Vorstand.

5.) Mietgebühren:

- Bei Buchung des DGH für eine private Veranstaltung beträgt die Mietgebühr für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses 125,00 €, plus 50,00 € Kaution. Der Betrag ist im Voraus bei Franz Jansen zu entrichten.

- Für eine Vormittags- oder Nachmittagsveranstaltung, Dauer unter 5 Stunden, beträgt die Mietgebühr 40,00 €.

- Die zusätzliche Nutzung des Backhauses mit Kühlzelle, unabhängig von der Art der Veranstaltung, wird mit 40,00 € berechnet.

- Bei Bedarf kann an das DGH ein Zelt, für z.B. ein Buffet, in zwei verschieden Größen angebaut werden. Das Auf- und Abbauen erfolgt unter Aufsicht von Stefan Krüßel und Mitwirkung des Mieters. Das Zelt wird ausschließlich auf dem Grundstück des Heimatverein Borken zur Nutzung angeboten! Die Miete für das Zelt in der Größe 6x4 m oder 6x6 m beträgt 50,00 €, in der Größe 10x6 m 100,00 € pro Veranstaltung.

- Für Vereine und Gruppen, die wiederkehrend das Haus nutzen, können, je nach geplanter Nutzung, pauschale Vereinbarungen getroffen werden. Die Gebühr ist jährlich im Voraus zu zahlen. Im Übrigen ist eine Vertrauensperson zu nennen.

- In anderen Fällen entscheidet der Vorstand oder die Hausverwaltung.

6.) Nach der Benutzung müssen alle benutzten Räume und Außenanlagen spätestens am nächsten Tag bis 13.00 Uhr gewischt und gesäubert werden. Die Toiletten und Waschbecken, sowie das Inventar sind zu reinigen. Alle Abfälle sind selbst zu entsorgen. Besuchergruppen sind von dieser Auflage ausgenommen. Putzlappen, Geschirrtücher, Spül- und Reinigungsmittel sind selber mitzubringen. Teelichter, Servietten, Dekoration, Lebensmittel usw. müssen mitgebracht und nach der Feier wieder mitgenommen werden!

7.) Dem Mieter bleibt die Entscheidung frei, wer der Lieferant der Getränke und Speisen ist.

8.) Für Schäden am Gebäude und am Inventar haftet der Mieter

- Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, Familienmitglieder, Besucher, Gäste und von ihm beauftragte Lieferanten schuldhaft verursacht wurden. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein eigenes Verschulden nicht vorgelegen hat.

- Bei Verstopfungen der Sanitäranlagen, insbesondere der Toiletten und Waschbecken, hat der Mieter die für die Beseitigung anfallenden Kosten zu tragen.

9.) Dem Heimatverein Borken e.V. bzw. seinen Vertretern ist gestattet, die Räumlichkeiten während der Vermietung zu betreten, um die Einhaltung der Miet- und Hausordnung zu kontrollieren. Haftungsansprüche aus der Vermietung gegenüber dem Heimatverein Borken e.V. sind ausgeschlossen.

10.) Der Mieter trägt die Verantwortung für den Schutz zur Vermeidung von Lärmimmission durch z. B. Musik oder Gesang. Der Mieter ist ebenso verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Veranstaltung. Dies gilt besonders für die Einhaltung

- des Jugendschutzgesetzes

- der aktuell geltenden Corona-Regeln

- der Bestimmungen der Musikverwertung (GEMA)

11.) Mit Übernahme des Schlüssels und der Unterschrift wird diese Miet- und Hausordnung anerkannt.

12.) Diese Miet- und Hausordnung ist gültig ab dem 27.09.2022.